Honorar

Honorarübersicht

Gebührentransparenz

Die Grundlage für die Abrechnung der Vergütung ist für alle Anwälte gleich. Sie erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Über- und Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren setzt in allen Fällen eine Vergütungsvereinbarung voraus, die der Textform bedarf. Dafür reicht es aus, wenn die Vergütungsvereinbarung auf einem Austausch von E-Mails oder SMS beruht. Immer muss jedoch der Namen des Erklärenden angegeben werden. Bei der Vertretung vor Gericht muss jeder Anwalt die gesetzlichen Gebühren nehmen, diese dürfen also auch nicht durch eine Vergütungsvereinbarung unterschritten werden.

Guter Rat muss nicht teuer sein! Wenn Sie sich zunächst einmal nur über die grundlegende Rechtslage informieren und beraten lassen wollen, so liegt in meiner Kanzlei die Erstberatungsgebühr meistens zwischen 45 und 95 Euro. Sie kann auch den gesetzlichen Höchstbetrag von 190 Euro erreichen, je nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache und Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Wenn die Beratung über eine Erstberatung hinausgeht, werde ich Ihnen zunächst per E-Mail eine entsprechende Gebührenvereinbarung in angemessener Höhe vorschlagen. Selbstverständlich werden Sie sowohl bei der Erstberatung als auch bei der vertieften Beratung  das Beratungsergebnis mit den wesentlichen Sach- und Rechtsgründen per E-Mail erhalten.

Sie werden vor jeder Mandatserteilung über die Gebührenhöhe informiert. Zu den Gebühren kommen noch die Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Ich setze mich persönlich dafür ein, Kostenrisiken für meine Mandanten zu vermeiden und sie entsprechend zu beraten.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, wird Ihre Versicherung in der Regel die Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Die Erteilung einer Deckungszusage hängt jedoch von den zwischen Ihnen und Ihrer Rechtsschutzversicherung getroffenen Vereinbarungen ab, insbesondere von den sogenannten Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung. Überprüfen Sie bitte vorher die Vertragsbedingungen, was genau versichert ist und ob ein Selbstbehalt vereinbart wurde. Auf Wunsch übernehme ich die Beantragung der Deckungszusage. Dies ist kostenlos, wenn wir das so vereinbart haben.